(05.02.2012, 08:39)Steffi schrieb: Jetzt bleibt für mich die Frage, ob alle Amtsärzte das so hören wollen???? Ich denke, da gehen die Meinungen doch arg
auseinander, so von Bundesland zu Bundesland!
Liebe Steffi,
habe gerade mit großem Interesse die Beiträge gelesen.
Ich kann nur sagen, da ist dieser Amtsarzt die Ausnahme!
In der Regel möchten die Amtsärzte hören: der HP verabreicht kein Insulin im Notfall.
Meist lautet diese Prüfungsfrage so:
Sie werden zu einem Patienten gerufen und als sie zu ihm kommen, liegt er bewusstlos vor dem Kühlschrank. Im Kühlschrank befindet sich Glukose und Insulin.
Was machen Sie?
Der Amtsarzt möchte hören: dass man keinesfalls Insulin injiziert. Dies bleibt dem Notarzt bzw. dem KH vorbehalten.
Nun stimmte das Beispiel vom Amtsarzt auch schon nicht in der Hinsicht: die Hyperglykämie entwickelt sich in der Regel langsam und der Betroffenen wird allmählich bewusstseinstrüber und fällt dann erst ins Koma. Bei der Hypoglykämie dagegen geht es schnell.
Deshalb hat schon das Beispiel dafür gesprochen, dass es sich um eine Hypoglykämie handelt und das Beispiel konstruiert ist.
Injiziert man bei einer Hypoglykämie Insulin bedeutet das mit großer Wahrscheinlichkeit den Tod des Betroffenen.
Deshalb würde ich euch empfehlen in der Prüfung zu sagen: Nach den derzeitigen Erste-Hilfe-Empfehlungen gilt beim Notfall und plötzlicher Bewusstlosikeit des Patienten KEIN INSULIN GEBEN.
Übrigens ist immer Vorsicht geboten, wenn Prüflinge (gerade wenn sie nicht bestanden haben) sagen, dass etwas so oder so in der Prüfung gelaufen ist. Es kann sehr gut sein, dass er etwas falsch verstanden hat oder einfach falsch erinnert!
Also ich würde schon mal anzweifeln, dass diese Frage so gestellt wurde und diese (falsche) Antwort erwartet wurde.
Jedenfalls hat dieses Beispiel den riesigen Vorteil gehabt, dass Ihr Euch mit dieser Frage nochmals ganz intensiv beschäftigt habt.
ES IST ÜBRIGENS EINE DER AM HÄUFIGSTEN GESTELLTEN FRAGEN ÜBERHAUPT!!