Aber ein anderer Amtsarzt hätte das vielleicht auch anders gesehen, oder?
Ich glaube, die Schwierigkeit in der mündl. Prüfung ist echt zu wissen, was der Amtsarzt denkt.
Kann man also zusammengefasst sagen:
Wenn ich den Bewusstlosen nicht kenne, spritze ich i.d. R. kein Insulin.
Kann ich aber zweifelsfrei ein Coma diabeticum diagnostizieren und habe zufällig Insulin im Kühlschrank oder der Patient hat welches in der Tasche, dann spritze ich (nachdem ich vorher das Tagebuch gefunden, gelesen und in der Aufregung noch 20% ausrechnen konnte).
Ist man denn eine Gefahr für die Volksgesundheit, wenn man dem Diabetiker zufällig gefundenes Insulin nicht spritzt?
Er kann ja welches in der Tasche haben, dass er gerade für seine Frau, Oma oder wen auch immer besorgt hat.
Ich kann verstehen, dass man durchfällt, wenn man sagt, man würde im Falle einer Hypoglykämie Insulin geben - dann wirds ja aber auch wirklich gefährlich.
Ist das Ermessenssache des Amtsarztes?
Da bin ich auf eure Meinungen gespannt.
LG katrin