ich hatte vor einiger Zeit einen Tipp diesbezüglich von Isolde rauskopiert (finde ich aber nicht mehr im Forum, darum hab ich keinen Link dahin).
Isolde schrieb:
Du musst die Krankheiten wissen, die im § 6 IfSG stehen, denn bei diesen Krankheiten hast Du Meldepflicht.
Selbstverständlich erwartet der Amtsarzt, dass Du diese Krankheiten auswendig weißt, denn wie solltest Du sonst Deiner Meldepflicht nachkommen können, wenn mal ein solcher Patient kommt?
Außerdem musst Du wissen, für welche Krankheiten Behandlungsverbot besteht. Das sind die Krankheiten, die in den §§ 6, 7, 34 stehen und die sexuell übertragbar sind.
Die aus § 6 weißt Du dann schon, dann kommen noch 6 Krankheiten nach § 34 dazu, die Du Dir ruckzuck merkst - und der gesamte Rest gehört einfach in § 7.
Du wirst sehen, Sandra hat es genau richtig gemacht. Es übt sich allmählich fast von alleine ein
Vielleicht hilft es dir?