Um eine Person einzuweisen in eine geschlossene Psychiatrie mit verschlossenen Türen und Ausgangsbeschränkung zu seiner Sicherheit, geht das nur mit Beschluß eines Richters oder Einweisung eines Arztes der Psychiatrie, danach muß ein Richter nach Inspektion des Patienetn innerhalb einer Frist den Beschluß rechtsicher machen.Ausnahme bei Gefahr macht das auch die Polizei,danach kommt aber auch ein Richter und urteilt über den Verbleib!
Das kann und macht also niemals ein HPP.
Das mit einem Pakt ein Behandler abgesichert ist, ist wohl schön und für den Behandler wichtig,aber wo in der Welt hat ein Pakt einen Menschen abgehalten, sein Wollen in die Tat umzusetzen,die Aussage finde ich wohlwollend sehr blauäugig.
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
