(03.12.2011, 11:13)Sybille schrieb: Hallo Brigitte,
Kannst Du auch begründen warum?
Sagt es Dir Dein Bauchgefühl oder Rechtsempfinden?
Gibt es evtl ein Gesetz was uns hilft?
Nein Sybille, das hat nichts mit Bauchgefühl oder Rechtsempfinden zu tun, sondern ist gesetzlich geregelt.
Im PsychThG wird das Recht auf Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie auf bestimmte Berufsgruppen mit entsprechender Qualifikation eingeschränkt (§ 1). Voraussetzung für die Berufsausübung ist die Approbation (staatliche Anerkennung), die wir als Heilpraktiker ja nicht haben.
Die Bezeichnung "Psychotherapeut/in" dürfen nur Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit staatlich anerkannter Ausbildung und Approbation führen.
Wie Werner schon geschrieben hat, muss aus der Bezeichnung für HPP ganz klar hervorgehen, dass es sich um eine/n Heilpraktiker/in handelt.