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Jede Erkrankung, so auch die psychischen Erkrankungen, werden nach der ICD-10 diagnostiziert. Diese Diagnose nach der ICD-10 wird bei der Krankenkasse für die Abrechnung der ärztlichen Leistung benötigt, ohne ICD-10 kein Geld für den Arzt.
Die psychischen Erkrankungen sind in Kapitel F. Für die Prüfung HPP sollte man schon grob die Einteilung kennen, zumindest die Unterkapitel.
Die Agoraphobie z. B. wird nach der ICD-10 unter F40 diagnostiziert, aber es gibt noch die Untergruppen F40.00 Agoraphobie ohne Panikstörung und F40.01 Agoraphobie mit Panikstörung.
LG, Kerstin
Trenne dich nicht von deinen Illusionen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben (Mark Twain).