
Ich habe mich heute umgeschaut: Also es gibt nichts Neues.
Das heißt, wie bisher auch, darf man eine "Rufpraxis" betreiben. Ihr braucht also nur eine feste Anschrift - aber keine Praxisräume - und könnt dann ausschließlich auf Anforderung Hausbesuche machen.
Es stimmt auch, dass es manche GA nicht gerne sehen. Aber das macht nichts, das ist trotzdem kein Verbot!

Liebe Andrea, Du kannst wie bisher als Ernährungsberaterin tätig sein und außerdem eine Rufpraxis als HP betreiben.
Allerdings musst Du immer darauf achten, dass es für den Patienten ganz klar und eindeutig ist: Bin ich jetzt bei der Ernährungsberaterin oder der HPin.
Am einfachsten ist es allerdings und auch von der Abrechnung - gerade mit Privatkassen - günstiger, wenn Du als HPin auftritts und als Therapieverfahren: "Ernährungstherapie" angibst.