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(09.03.2011, 17:41)AngelikaW. schrieb: Um gesetzlich auf der sicheren Seite zu stehen, muß ich in jedem
Fall
einen Wiederbelebungsversuch starten, egal mit wieviel Aussicht auf
Erfolg, und auch wenn mir der Patient schon tot erscheint (keine Pulse,
keine Atmung, Totenflecken, Leichenstarre). Ich reanimiere in jedem
Fall bis der Arzt kommt.
Hab ich das so richtig verstanden?
LG Angelika
Genau das ist richtig.
Im übrigen gilt dies auch bei Patientenverfügungen die sind nur für den Arzt verbindlich.
Hast du also z.B. einen Patienten bei dem du weisst das er den Willen zu Lebzeiten geäußert hat nicht wiederbelebt werden zu wollen, so musst du trotzdem mit der CPR beginnen. Erst ein Arzt entscheidet dann um den Abbruch der Maßnahme.