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ja, so sehe ich es eigentlich auch. Tot ist tot, da geht nichts mehr!
Aber angenommen, da liegt jetzt jemand, Atmet nicht mehr,
Carotispuls bds. nicht tastbar. Es zeigen sich vielleicht auch noch nicht so
eindeutige Totenflecken, könnten ja evtl auch nur Haematome sein, mal
so als Laie betrachtet, und kalt ist der Patient da es draußen vielleicht auch
Minustemperaturen sind, die Leichenstarre hat noch nicht eingesetzt.
Erwartet man da noch von mir, mal rein rechtlich gesehen, das man versucht diesen Patienten zu reanimieren?
Im Lehrheft Gesetz steht, das der Tod nur durch den Arzt feststellbar
ist. Gilt das jetzt nur für die Ausstellung des Totenscheines?
Wird es einem als "Laie-Normalbürger" schon zugetraut zu erkennen,
das ein Mensch tot ist, und Wiederbelebungsmaßnahmen keinen Sinn mehr machen? Oder könnte man evtl. sogar noch belangt werden wegen evtl. unterlassener Hilfe?
LG Angelika
Liebe Angelika,
grundsätzlich steht über allem der § 323c StGB.
Dieser verpflichtet dich zur Hilfeleistung. Du als HP oder Laie darfst keinen Tod feststellen, dies ist einzig allein einem Arzt vorbehalten.
Aus meiner Berufspraxis als Rettungssanitäter kann ich sagen dass du einer evtl. Fahrlässigkeit auf alle Fälle vorbeugen musst. Niemand wird dich wegen einer eingeleiteten Reanimation anklagen, anders rum siehts da schon wieder schlechter aus.