(29.09.2010, 17:34)Moni schrieb: Ein weiterer Aspekt aus meiner Sicht:
Ich arbeite ja in einer Arztpraxis und bin dort u.a. für die Privatabrechnung zuständig. Daher weiß ich, dass auch die privat Versicherten oft erst zahlen, wenn sie die Kohle von der Kasse bekommen haben.
Also muss man ja nicht unbedingt in "Vor"-Kasse treten.
Ich kenne keinen Arzt, der nach 2 Wochen schon abmahnt.
So, bin auf die weitere Diskussion gespannt.
Lt. §12 GOÄ ist die Rechnung sofort fällig......wenn der Arzt also nicht kulant ist und wartet, bis die PKV oder Beihilfe die Rechnung zahlt
Das von Herrn Roesler propagierte Modell ist nur für die GKV-Versicherten interessant, die nicht krank sind und eher selten zum Arzt gehen.
Was ist aber, wenn man akut erkrankt und evtl. noch operiert werden muss? Die Kosten kann n iemand mal so eben von seinem Konto begleichen. Man sollte wirklich genau gucken, was für einen "Vertrag" man dort eingeht.
Das Prinzip hinter der GKV war ja das Solidaritätsprinzip und wenn der Vorschlag von Herrn Roesler angenommen werden würde haben wir Ratz-fatz das gefürchtete 2-Klassen-Modell.
Viele können schon heute nicht mehr die 10 Euro Praxisgebühr zahlen.
Das Problem liegt auch noch ganz woanders, dass die Kosten im Gesundheitswesen so ansteigen. Es wird gespart wo es nur geht, aber wird auch in den Verwaltungen der KK gespart?
Früher gab es nicht so viele Krankenkassen auf dem Markt, folgedessen sind natürlich auch die Verwaltungskosten enorm angestiegen....das ist nur 1 Punkt der Liste, die man erstellen könnte
Gibt Dir das Leben mal nen Knuff,
dann weine keine Träne.
Lach Dir nen Ast und setz Dich druff
und wackle mit de Beene