von Hochschulen/Universitäten und dienen u.a. als Grundlage zur Promotion hinsichtlich des Doktor-Titels.
Diese Titel sind geschützt und dürfen nur von dessen Absolventen nach
erfolgreichem Abschluss getragen werden.
Allerdings gibt es Unterschiede in der Graduierung hinsichtlich der Anerkennung.
Einige Bachelor sind nur im eigenen Land oder in einigen weiteren Ländern beschränkt gültig,
andere europaweit. Auch die Masterabschlüsse der Osteopathie bedienen sich unterschiedlicher Anerkennung.
Von Wichtigkeit sind dort auch die unterschiedlichen Studienausrichtungen und wissenschaftlichen Schwerpunkte wie "of Arts, of Science etc..
In der "The international Academy of Osteopathy" ist der Masterabschluss nur europaweit anwendbar.
Das muss man individuell bei der Auswahl der Hochschule (oder Academy) unter Berücksichtigung
seiner eigenen Voraussetzungen (z.B. Abitur) und dem späteren Ziel berücksichtigen.
Ein HP darf sicherlich den Titel "Master" tragen, wenn er natürlich den entsprechenden Studiengang belegt hat.
Geldmacherei ist es keine, es sind Titel bezogen auf die Akademisierung. Grund dafür ist,
dass der Bachelor und der Master international/europaweit geläufig ist und sich deutsche akademische Titel
nur schwer mit den Abschlüssen anderer Länder vergleichen ließen.
