(24.10.2010, 13:11)Daniela Starke schrieb: Stellst Du bei dieser Behandlung eine Diagnose?
Heilst oder linderst Du hier eine Krankheit, ein Leid, oder Körperschäden?
Liebe Petra,
Daniela hat schon die entscheidend wichtigen Fragen gestellt.
Es kommt darauf an, was Du mit dem Verfahren bewirken möchtest.
Sucht Dich ein Kunde auf, der das Verfahren angewendet haben möchte, um sich persönlich weiter zu entwickeln oder um sein Leben besser in den Griff zu bekommen oder um seinen persönlichen Horizont zu erweitern oder um seine persönliche bzw. spirituelle Entwicklung voranzu bringen .... oder ....
Das alles darf ein Lebensberater machen. Dazu benötigt er keine HP-Erlaubnis.
Wird das Verfahren aber eingesetzt, um z.B. Kopf- oder Rückenschmerzen oder sonstige körperliche Beschwerden zu behandeln, dann wird dazu die HP-Erlaubnis benötigt.
Es kommt also in erster Linie nicht auf das eingesetzte Verfahren an, sondern darauf, was damit erreicht werden soll.
Das vorstehend gesagte würde genau so für Reiki, BachBlüten, Fußreflex und viele andere Techniken zutreffen.