Richtig ist, dass in § 7 IfSG nur die Erreger aufgelistet sind, für die bei Nachweis für Ärzte Meldepflicht besteht. Meiner Meinung nach reicht es, wenn man weiß, welche Erkrankungen das betrifft ohne die genaue Bezeichnung des Erregers zu kennen.
In der Regel wird bei der Prüfung bei Erregerfragen nur die Kategorie: Bakterium, Virus, Protozoon, Prion gefragt.
Aber: keine Regel ohne Ausnahme! Sehr selten wurden schon darüber hinausgehende Fragen gestellt. Meiner Meinung nach sind jedoch solche Fragen nicht zulässig, da sie für den HP nicht wichtig sind, da er keinen Erregernachweis führen darf.
Ich hänge Euch mal eine Übersicht an, wie ich das Problem in der "Infektionskrankheiten Mappe Nr. 4" gelöst habe.