ich habe eine Frage und hoffe, nicht zu nerven, aber wie schaut das mit dem §8 -Wer meldet- aus? Muss man den bei der Prüfung wortwörtlich können (uff! schon beim Gedanken daran verwandle ich mich in eine brennenden Scheune!!) oder reicht hier eine "Zusammenfassung", wie sie z.B. im Herold hinten drin steht?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, der Drückt mich nämlich wie sonst nichts.
Herzlichen liebe Dank vorab
Heidi