(05.10.2010, 07:37)Gudrun schrieb: Liebe Andrea,
beschreibt die Vorsorgevollmacht auch die Punkte der Patientenverfügung? Und bräuchtest Du diese dann garnicht mehr?
Ich bin immer noch unschlüssig was zu tun ist, wenn mein Mann und ich z.B. gleichzeitig verunglücken. D.h. die Begleitperson, die in der Patientenverfügung genannt, dann eben nicht mehr zur Verfügung steht.
Wir haben keine Kinder und keine verfügbaren Geschwister oder Verwandte. Nur beide Elternteile, also 4 Personen um die 80 Jahre gibt es noch.
Was macht man in so einem Fall???
Liebe Grüße
Gudrun
Laut Auskunft unseres Notars ist bei einer Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung nicht nötig. Eine Vorsorgevollmacht ist eine Generalvollmacht, die unter anderem eben auch der Wunsch was passieren solle in dem Falle , wo man selber nicht mehr entscheiden kann der in der Generalvollmacht eingesetzte anstelle entscheidet, abgedeckt ist. Natürlich muss man demjenigen vorher mitteilen, was geschehen soll im Fall der Fälle.
Wir haben so entschieden, da zwei Firmen auf meinen Mann laufen. Wenn er einen Unfall hat und im Koma liegt, kann er keine Entscheidungen eben auch finazieller Art treffen, dann kann ich mit der Vorsorgevollmacht geschäftliches erledigen. Wenn sich dann heraus stellt, dass mein Mann schwer Gehirngeschädigt ist und nie mehr aufwacht, kann ich eben auch entscheiden, seinem Wunsch gemäß, dass die Maschinen abgestellt werden. Das nur mal als Beispiel.
Liebe Gudrun,
dann lass dich doch mal beraten, z.B. bei einem Notar.
Wir haben auch gleichzeitig ein Testament beim Notar gemacht, das wär vielleicht bei Euch ja dann auch nötig, damit der Staat nicht erbt.
Andrea
Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)