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(05.10.2010, 06:46)anwalt schrieb: Eine Patientenverfügung kann rechtlich gesehen nicht angefochten werden, wenn sie auch richtig erstellt wurde. Dazu gehören die Unterschrift des Patienten und vom Anwalt. Völlig unnötig sind die Unterschriften vom Notar und vom Arzt. Patientenverfügungen sind Willensäusserungen und können nicht angefochten werde, ausser eine andere liegt vor und es ist nicht klar welcher neuer ist.
Zur Zeit habe ich mit einer älteren Dame zu tun, die Krebs im Endstadium hat und ebenfalls eine Patientenverfügung besitzt. Ich sowie ein Kollege helfen ihr insbesondere nachts bei Aufgaben wie Toilettengänge, Sauerstoff- und Medikamentengabe aus, wo wir auch mit dem Ableben der Patientin rechnen müssen.
Im Zeitalter des Internet, wo es zigtausende Vorlagen gibt, auf welche Punkte sollte man achten, wenn man eine solche Patientenverfügung in der Hand hält?