Erst einmal ein frohes neues Jahr allen!
Ich habe sowohl eine Praxis als HPP seit dem 1.1.24 und schon seit Oktober 2023 ein Entspannungsstudio (als Entspannungstherapeutin) gleich nebenan.
Die Rechnungen für die Praxis sind ja von der USt-Pflicht befreit.
Wie ist das mit meinem Kleingewerbe? Sind die Einnahmen für die Entspannung nicht auch von der USt befreit, solange ich unter 22000€ im Jahr bleibe?
Muss ich die USt trotzdem auf den Rechnungen mit angeben?
Viele Grüße,
Nina Bittmann