Fragen, die mich beschäftigen sind:
- Darf ich eigentlich auch praktizieren, ohne meine Praxis beim Gesundheitsamt anzumelden?
- Werde ich steuerrechtlich erst als Heilpraktikerin behandelt (umsatzsteuerbefreit), wenn ich eine Praxis beim Gesundheitsamt angemeldet habe?
- Ich arbeite neben dem Einzelsetting auch viel mit Gruppen. Beispielsweise leite ich Heldenreisen (www.heldenweg.de) und biete im Rahmen von Gestaltzeit (www.gestaltzeit.de) Selbsterfahrungsseminare an. Eine meiner dringenden Fragen geht also in diese Richtung: Wie lässt sich Gruppentherapie als Heilpraktikerin ausüben? Darf ich die Heldenreisen und die Selbsterfahrungsseminare als Heilpraktikerin ausüben, wenn diese an einem anderen Ort als meine Praxis stattfinden? Inwiefern ist das mit dem Verbot des Umherziehens vereinbar!? Außerdem gibt es bei den Seminaren keine Anamnesen und Diagnostik. Wäre ich dazu verpflichtet, wenn ich dies als HPP ausüben will (falls das überhaupt geht)?
Viele Grüße,
Patricia