Aufdeckende und nicht-aufdeckende Verfahren
Es wird immer wieder diskutiert:
1. Was genau sind „aufdeckende Verfahren“?
2. Wer darf sie einsetzen?
Aufdeckende Verfahren sind Techniken, mit denen unbewusste seelische Konflikte bewusst gemacht werden. Arbeitsbegriffe, die dabei eine wichtige Rolle spielen sind z. B. Abwehrmechanismen, Verdrängung, Sublimierung, Verleugnung u.v.m. Sie werden in Kap. 25.18.1.1 vorgestellt.
Zu den aufdeckenden Verfahren gehören
• Psychoanalyse (Sigmund Freud)
• Analytische Psychologie (C.G. Jung)
• Individualpsychologie (Alfred Adler)
• Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien
• Transaktionsanalyse (E. Berne)
Im weiteren Sinn gehören evtl. noch dazu:
• Hypnose
• Rückführungen
Nicht-aufdeckende Verfahren werden auch als supportive (stützende) Psychotherapie bezeichnet. Nicht-aufdeckend arbeiten die Verhaltens- und die lösungsorientierten Kurzzeittherapien. Sie sind nicht an unbewussten Inhalten, Konflikten oder Motiven interessiert, sondern konzentrieren sich auf die Stabilisierung des Patienten.
Aufdeckende Verfahren und HP und HPP. Es gibt kein explizites Verbot für den HP und HPP aufdeckende Verfahren einzusetzen. Jedoch sollten sie aufgrund der Sorgfaltspflicht nicht verwendet werden. Um solche Verfahren einzusetzen, braucht es eine intensive Ausbildung und eine ständige Fortbildung. Außerdem ist eine regelmäßige Supervision unerlässlich.
Aufdeckende Verfahren und Psychologische Berater (PB) und Spirituelle Berater (SB). PB und SB dürfen keine aufdeckenden Verfahren anwenden, da sie keine Krankheiten und keine Störungen mit Krankheitswert behandeln dürfen. Gesetzlich ist letztendlich nicht abschließend geklärt, ob ein PB bzw. ein SB Rückführungen durchführen darf.