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Rechtliches zur Berufsausübung
#13
Liebe Petra,

genau genommen gibt es kein "Unterbewusstes" sondern nur Unbewusstes. Der erstere Begriff ist zwar in der Allgemeinsprache gebräuchlich geworden, heißt jedoch in der psychologischen Fachsprache nicht so. -» Wiki dazu.

Ohne Erlaubnis darf man nicht mit aufdeckenden Methoden arbeiten. Die meisten Psychologen und HPPs arbeiten heute am häufigsten mit Verhaltenstherapeutischen und nicht mehr unbedingt mit aufdeckenden Methoden.

Unsere Zielsetzung in der spirituellen Beratung ist es auch nicht mit aufdeckenden Methoden zu arbeiten, bzw. im medizinischen Sinne zu heilen. Aber natürlich ist unsere Zielsetzung eine Bewusstwerdung und durch die Ganzwerdung und Heilwerdung der Seele geht natürlich auch Bewusstsein und Körpfer immer in diesem Prozess mit.

Ich würde also den Begriff "Aufdecken" meiden, denn der gehört eher in die psychologische Fachsprache, aber Unbewusstes können wir uns natürlich bewusst werden lassen. Aber wir heilen keine Traumata, etc. Wir begleiten Menschen auf dem Weg ihrer Ganzwerdung und helfen ihnen bewusst zu leben.

Es ist leider schwierig zu diesem Thema etwas 100%-iges zu sagen, da jedes Bundesland und jedes Gericht ein wenig anders entscheidet. Wir hatten ja darüber auch bei unserem ersten und dritten Termin gesprochen, bzw. im rechtlichen Merkblatt zum Kurs findest Du die bestmögliche Beschreibung der Lage. Wenn Du als Spirituelle Beraterin arbeiten und Kurse anbieten möchtest, ist es immer gut, sich rechtliche Unterstützung auch von Juristen zu holen.

Falls Du noch Fragen haben solltest, schreibe doch gerne auch mal in dieses Forum, dort kann Dir Isolde oder Horst gerne weiterhelfen -» hier.

Liebe Grüße,
Attila
Die Weisheit sagt, Ich bin nichts. Die Liebe sagt, Ich bin alles. Zwischen diesen beiden fließt mein Leben. (Nisargadatta Maharaj)
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Nachrichten in diesem Thema
Rechtliches zur Berufsausübung - von Attila - 28.09.2021, 11:47
RE: Rechtliches zur Berufsausübung - von Attila - 27.04.2023, 16:11

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