nun habe ich doch noch eine Frage bzgl. der Rechtslage.
Ich habe nun gelesen/gehört, das man als spiritueller Berater, psychologischer Berater etc. (also alles ohne Heilerlaubnis) keine Maßnahmen ergreifen darf, etwas aus dem Unterbewußtsein zu holen.
Doch gehört das doch auch zu unserer Arbeit dazu.
Da ich für meine Klienten und Kurse auch Skripte erstelle, möchte ich hier auch einige schöne Beschreibungen anbringen.
Wie zB. das wir die Wünsche der Seele herausfinden möchten und dadurch auch Dinge aus dem Unterbewußtsein aufdecken möchten...
Darf so etwas, zumindest in den Skripten und schriftlichen Anmerkungen, dann gar nicht erwähnt werden?
Danke Dir und Liebe Grüße
Petra