(31.01.2022, 16:48)SleepyJoe schrieb: Ärzte stehen bei der Impfung 'alleine' in der Regreßpflicht. Vollziehe ich als Arzt diese Impfung und es kann nachgewiesen werden, daß durch diese verabreichte Genmanipulation ein Schaden entstanden ist, ist nur der Arzt in der Haftung. Der Rest hat sich rechtlich abgesichert und ist raus.
Ömm, das ist aber in dem Fall meines Wissens nicht so?
Bei den mRNA-Impfstoffen mit der (immer noch) nur bedingten Marktzulassung haftet der Hersteller nicht. Es haftet aber auch nicht der Arzt, sondern der Staat.
Die größte Schwierigkeit dürfte da ja für den Geschädigten sein, die Impfung als Ursache zu beweisen.
Wenn Du sagst, dass keine allgemeine Impfpflicht kommt, Dein Wort in Gottes Gehörgang … . „Normalerweise“ müsste das so sein. Aber ich halte mittlerweile Dinge für möglich, die mir vor zwei Jahren noch undenkbar erschienen wären … .