ich habe meine Hausärztin gefragt, wie juristisch sicher bzw. richtig die Antwort ist, kann ich aber nicht sagen.
Allerdings lese ich das IfSG auch so, dass derjenige, der den Impfschaden vermutet, meldet. Das ist ja nicht zwangsläufig der Impfende.
Im Idealfall ist der impfende Arzt der behandelnde Arzt und dann stellt sich die Frage sicher nicht.
Meine Hausärztin meinte:
Aktuell ist das sicher schwer, da der impfende Ärzte nicht zwangsläufig der behandelnde Arzt sind. Bei uns gibt es zum Beispiel die Impfzentren nicht mehr. Wenn meine Hausärztin jetzt einen Impfschaden vermuten würde, würde sie ihn melden, weil - aus ihrer Perspektive - ja sie den Impfschaden vermutet.
Außerdem hat der Patient in einem solchen Fall evtl. keinen Bezug zum impfenden Arzt. Er kennt ihn nicht und weiß nicht, wo er arbeitet und bzw. die Praxis ist. Darüber hinaus haben auch Ärzte geimpft, die nicht in einer freien Praxis arbeiten, sondern in Kliniken ohne ambulanten Bezug.
Vielleicht hilft dir das etwas weiter.
Liebe Grüße
Sabine