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Rechtliches zur Berufsausübung
#6
Lieben Dank, Attila.

Ich hatte ja bei der Karma & Rückführung Info-Veranstaltung am Montag die Frage mit dem Begriff Hypnose und wie es sich verhält, wenn ich nur als (spiritueller) Berater gewerblich arbeiten werde, weil ich es (vorerst) nur online mache. Zwar bin ich HP (bisher nicht praktiziert), dürfte also "vor Ort" wohl auch "Hypnose" als Wort verwenden und anwenden, aber da ich auf absehbare Zeit keinen Raum habe, starte ich nur "online".

Wollte eigentlich auch den Hypnosekurs bei Johannes besuchen nächstes Jahr, aber da zweifele ich jetzt auch wieder an dem Sinn und ob ich das "darf".

Habe nun auch auf meiner Webseite (Entwurfszustand) und sonstigen selbst-beschreibenden Dokumenten das Wort Hypnose wieder entfernt. Es ist ja auch mit den rechtlichen Dingen immer das müßige Spiel mit den Worten, also welche wir verwenden dürften und welche wir besser vermeiden.

Ich habe es jetzt mit "Trancework / Trance-Arbeit" oft ersetzt oder nur "(meditative) Trance", auch spreche ich meist von "spiritueller RF" oder einfach auch nur Rückführung. 

Auch "Regression" hab ich jetzt rausgenommen weil wohl im medizinischen Bereich für die Kindheit verwendet. Allerdings - was für mich wiederum zur Sprachverwirrung beiträgt -  ist "(past life) regression" im englischen Sprachraum (wo ich auch unterwegs bin weil ich Rückführung und Autogenes Training und eine Energieheilmethode auch für englischsprechende Kunden anbieten will) eigentlich die gängige normale Übersetzung für "RF in frühere Leben". Daher habe ich "past life regression" erstmal stehen lassen in den englischen Texten. 

Werde sowieso noch einiges dann mehr mit "spirituell" formulieren, auch weil es mir sowieso mehr liegt noch verstärkter in diese Richtung zu gehen.

Allerdings sah ich jetzt, dass Trance(-arbeit) auch im medizinischen Bereich der Hypnose verwendet wird anhand einiger Büchertitel auf Amazon. Denke aber dass der Begriff doch nicht wirklich eindeutig "besetzt" ist und ich ihn trotzdem verwenden kann, oder? Zumal auch mehr "esoterisch" bzw. spirituell ausgerichtete Autoren es verwenden.

Also meine Frage wäre vor allem: Kann ich als "Berater" das Wort "Trance(arbeit)" noch verwenden? Klar, wenn es um Entspannung geht sicherlich, aber bei RF geht es ja nicht nur ums entspannen.

Weil sonst bin ich mittlerweile ziemlich ratlos, müsste dann wohl nur spirituelle RF und Meditation oder ähnliches "harmloses" Wording verwenden? Und wie verhält es sich mit dem englischen Begriff?

Gibt es eine Auflistung an Worten (Vokabular) was ich verwenden darf als "nur" Spiritueller Berater?

Noch eine Frage: Hat jemand auch Ahnung wo bzw. wie ich am besten den rechtlichen Beistand finde, der die Webseite checkt, gibt es so etwas online? Viele Anwälte und Rechtsberater sind ja nicht unbedingt darauf spezialisiert? Ich würde mein Web evtl. mal checken lassen wollen, bevor ich offiziell online gehe nächstes Jahr.

Eine weitere Frage wäre auch ... wenn ich nun schon dabei bin ...  ob es doch noch eine Möglichkeit gibt, als HP freiberuflich zu arbeiten als reine (psychologische, mentale, spirituelle) Online-Praxis, da es mir immer noch lieber wäre als ein Gewerbe anzumelden. 
Außerdem: Ich bin HP und würde mich auch gern so nennen dürfen und dazu stehen (Vorsicht .... Ego-Alarm !  Wink  ). Naja, also meines Wissens geht es wohl nicht, aber ich frag trotzdem nochmal nach.

Liebe Grüße
Volker
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Nachrichten in diesem Thema
Rechtliches zur Berufsausübung - von Attila - 28.09.2021, 11:47
RE: Rechtliches zur Berufsausübung - von Holistiker - 29.09.2021, 11:54

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