Ein spiritueller Berater darf gleichermaßen mit gesunden, aber auch mit körperlich und psychisch erkrankten Menschen arbeiten. Doch er darf seine Tätigkeit nicht auf „Heilung von Erkrankungssymptomen“ seiner Klienten ausrichten, nicht mit deren Heilung werben oder gar Heilungsversprechen abgeben. Die spirituelle Beratung darf offiziell als unterstützende Maßnahme eines Heilungsprozesses angewandt werden, die so z.B. eine bereits bestehende Therapie (bei einem Psychiater, Psychologen oder HPP) fördern und ihre Wirksamkeit erhöhen kann.
Wichtig ist es, dass der Spirituelle Berater diese Grenze klar nach außen zieht und dem Klienten aufzeigt, dass er sich wegen der körperlichen Symptome von einem Arzt oder HP(P) behandeln lassen soll, und dass er nur den spirituellen Aspekt der Krankheit behandelt.
Auch kann und darf der SB keine Diagnose stellen, denn das ist den Ärzten und HP(P)s vorbehalten. Er verwendet aber seinen gesunden Menschenverstand und seine geschulte Intuition, um eine „Ungleichgewicht“ im Geistigen, Seelischen und Körperlichen seines Klienten zu erkennen.
Auch wenn der SB nicht Therapieren darf, bewegt er sich nicht im rechtsfreien Raum, sondern ist den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen, Geboten und Verboten unterworfen. Um seine berufliche Tätigkeit gesetzeskonform ausüben zu können, muss er daher erkennen können, ob ein Klient akut an einer Krankheit leidet, die eine medizinische Hilfe durch einen dazu berufenen Therapeuten erforderlich macht.
Insbesondere gilt es für einen SB, folgende allgemeine Gesetze zu beachten:
Heilmittelwerbegesetz
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Datenschutzgesetze (DSGVO, BDatSchG)
BGB
Im nächsten Thread spreche ich noch das Thema Rückführung in frühere Leben an.
Liebe Grüße,
Attila