(02.11.2020, 08:00)Antjebec schrieb: Hallo,
Freiberufler bist Du nur, wenn du unter die Katalogberufe etc. des § 18 EStG fällst. Dazu gehören Ärzte, Anwälte, Steuerberater usw., auch der Heilpraktiker, nicht der TIERheilpraktiker. Die Frage ist, ob dieser als ähnlicher Beruf angesehen werden kann, was jedoch allgemein abgelehnt wird, weil er nicht mit den Voraussetzungen etc. eines HP vergleichbar ist (z.B. ist die Prüfung zur Erhaltung der Heilerlaubnis nicht notwendig).
Als Berater bist du ohnehin gewerbetreibend tätig und definitiv NICHT Freiberufler. Ob du was verkaufen willst oder nicht, ist ohne Belang.
Mich würde es seeeeehr wundern, wenn das Finanzamt dich als Freiberufler einstuft.
Viele Grüße
Auch wenn meine persönliche Ansicht anders ist als die der Katalogberufe, ist das tatsächlich so, dass Tierheilpraktiker da leider nicht drunter fallen. Eigentlich total unlogisch wie ich finde, aber gut. Ist halt so.

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