leider bin ich hier noch nicht weitergekommen, daher habe ich meine Frage jetzt mal umformuliert...
Ich unterrichte Yoga mit dem Schwerpunkt Yogatherapie und darf das auch so anbieten,
da ich HP bin und eine Heilerlaubnis habe (und natürlich die notwendigen Yogaqualifikationen).
Allerdings habe ich keine eigene Praxis, sondern arbeite in einem stundenweise angemieteten Praxisraum.
Im Moment ist wegen Corona Yogaunterricht nicht erlaubt, Therapiesitzungen jedoch schon.
Darf ich weiter Yogatherapie-Sitzungen anbieten, in einen stundenweise angemieteten Raum,
wenn ich freiberuflich tätig bin als Yogalehrerin??
Vielleicht weiß jemand eine Antwort?
Vielen Dank schonmal und herzliche Grüße.
Nina