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Hallo Ihr Lieben,
ich weiß nicht, ob meine Frage hier richtig platziert ist, aber hier erschien sie mir am passendsten.
Ich frage mich, was passiert aus Sicht einer Betroffenen, wenn ich beim Amtsgericht eine Betreuung anregen würde aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen? Meine Fragen sind speziell:
Wie wird untersucht, ob eine Betreuung notwendig ist? Was und wer wird da gefragt?
Wird die Person medizinisch untersucht? Was passiert, wenn sie dies verweigert?
Erfährt sie, wer die Betreuung angeregt hat?
Wenn eine Betreuungsnotwendigkeit gesehen wird, wie wird ein Betreuer ausgewählt, wenn die Angehörigen eine solche nicht übernehmen möchten?
Es geht um eine Mitte 70-jährige Frau, die offenbar zunehmend dement wird und auch an psychotischen Schüben leidet und damit ihre Familie sehr unter Druck und Mitleidenschaft bringt. Es geht mittlerweile soweit, dass der Ehepartner schon mehrmals versucht hat, sich das Leben zu nehmen. Für alle ist es sehr belastend. Zwischen den beiden Ehepartnern gibt es eine extreme Abhängigkeit, sie hat das Sagen.
Hat jemand von euch Erfahrung mit der Einrichtung einer Betreuung? Wie ist das abgelaufen? Auf was müsste man achten?