"naturheilkundliche sind meistens "freiverkäufliche Arzneimittel" i.S.d. § 50 Arzneimittelgesetzes. Ausgenommen sind hierbei:
- diätische Lebensmittel,
- Nahrungsergänzungsmittel,
- Kosmetika und
- Futtermittel.
Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen auch außerhalb von Apotheken verkauft werden. In jeder Verkaufsstelle muss jedoch eine Person mit "Fachkenntnissen" vorhanden sein. Diese Fachkenntnisse sind durch den "Kräuterkundenachweis" einer IHK nachzuweisen.
Welche Arzneimittel(-Zubereitungen) betroffen sind, ist in der Verordnung über apothekenpflichte und freiverkäufliche Arzneimittel (AmVerkRV) aufgezählt.
Die angesprochene Kräuterkundeprüfung bei der IHK dürfte allerdings kein Problem sein.
Ganz liebe Grüße
Horst