lieben Dank für deine Antwort.
Das mit dem Anrufen ist eine gute Idee...ich habe das vor einpaar Monaten schon gemacht, um mich zu vergewissern.
Bei uns ist das Landratsamt zuständig und ich habe den Zuständigen Hernn für Unterbringungsrecht kontaktiert.
Dieser war einwenig verwundert, weil ich nach der Vorgehensweise fragte...Nachdem er meinte, dass das eigentlich mein Lernstoff sei und ich lieber lernen sollte, hat er mir dann doch gesagt, dass in akuten Fällen die Polizei zu rufen wäre

Auch der Sozialpsychatrische Dienst sagte mir, dass sie da eher nicht zuständig sind, sondern dass ich die Polizei anrufen soll.
Über die Möglichkeit eines Notarzte habe ich damals nicht nachgedacht und somit leider nicht erfragt. Doch aufeinmal lese ich davon in zwei Büchern als wäre das selbstverständlich, dass ein Notarzt dabei ist

Jetzt nochmal bei dem Herrn vom Landratsamt anzurufen wär gar nicht gut, find ich

Ist das vielleicht einfach regional unterschiedlich und in meinem Fall wäre KEIN Notarzt dabei und das Ärztliche Attest wird in der Klinik geschrieben (nachdem die Polizei denjenigen dort eingeliefert hat?)
Liebe Grüße
Inna