1. Was darf der HP:
- er darf die Heilkunde ausüben.(Feststellung, Heilung und Linderung von Krankheiten, Körperschäden oder Leiden beim Menschen)..
- Hausbesuche machen
- frei verkäufliche und Apothekenpflichtige Medikamente verordnen
- Ultraschall
- Piercen
2. Was darf der HP nicht:
- Arzneimittelverkauf
- Betäubungsmittel verschreiben
- verschreibungspflichtige Medikamente
- Impfung im Impfbuch eintragen oder Impfserum verschreiben
- Amtliche Atteste
- Untersuchungen und Blutentnahmen im Zusammenhang mit Straftaten
ohne entsprechende Erlaubnis:
- Geburtshilfe
- Gentechnik
- Transplantation
- Röntgen
- Schwangerschaftsabbruch
- Zahnheilkunde
- Gemeinschaftspraxis mit einem Arzt
- Fernbehandlung
- Ferndiagnose
- Heilungsversprechen abgeben
- Tombola, Gutscheine, Werbegeschenke
- Werbung mit Vorher/Nachher Darstellungen machen
- uneingeschränkte Werbung
- Bilder ins Netz oder Zeitung in der Arbeit und in Arbeitskleidung
- Verordnung von Kuren und Reha-Maßnahmen sowie Rechnungsstellung ggü. ges. Krankenkassen
- Wucher (max. 20facher GebüH-Satz – StGB § 291)
- umherziehen und dabei Heilkunde betreiben
- Geburtshilfe leisten ausser Notfall
- Arztähnliche Bezeichungen verwenden (Homöopath, Akupunkteur)
- Keine Geschlechtskrankheiten untersuchen
- künstliche Befruchtung
- Blutspende durchführen
Unterliegt zudem der Schweigepflicht.
Im Falle eines gefährdenden Patienten greife ich ein, sobald eine Fremdgefährdung besteht.