Oh je, vielen herzlichen Dank für deine schnelle Antwort! Das war mir so nicht klar.
Wenn ich dann tatsächlich alles online oder telefonisch abwickle und die wenigen Kunden, die dann tatsächlich vor Ort bei meinen Eltern kommen, darf ich dann meinen Vermietern gegenüber kommunizieren, dass ich lediglich meine Klienten in einen anderen praxisraum verlegen und online zu Hause tätig bin oder dürfte ich selbst online als Selbstständige zu Hause nicht offiziell arbeiten? Das online arbeiten zu Hause ist mir jetzt noch nicht ganz so klar wie das sich dann verhält bzw. Wie ich das ganze dann kommuniziere meinen Vermietern gegenüber (also ob ich gar nicht mehr zu Hause arbeite und auch online alles be meinen Eltern abwickle oder ob es erlaubt ist online zu Hause zu arbeiten und Klienten bei meinen Eltern zu empfangen).
Und noch was: darf ich das dann einfach so bei meinen Eltern oder muss ich dann das dort auch beim Bauamt abklären?
Vielen herzlichen Dank für deine große Hilfe!
Herzliche Grüße
Vanessa