AMG = Arzneimittelgesetz + BTM = Betäubungsmittelgesetz
- ich darf keine verschreibungspflichtigen AM aufschreiben
- ich darf freiverkäufliche oder apothekenpflichtige AM verordnen
- ich darf AM selber herstellen aber nur zum unmittelbaren Gebrauch am Patienten nutzen
- ich darf Bachblüten als Unterstützung einsetzen, nicht als Therapie
- ich darf verschreibungspflichtige AM in homöopathischer Dosierung ab D4 verordnen
- ich darf auch zwei BTM als Ausnahme aufschreiben Opium ab D6 und Schlafmohn ab D4...sonst sind BTMs verboten für HP
- schreib ich doch BTMs auf, gehts in den Knast oder kostet Geld
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde:
- ich darf nicht die Zähne, den Mund und den Kiefer untersuchen.
Hebammengesetz:
- ich darf keine Mama während des Wochenbetts behandeln
- ich darf keine Geburtshilfe leisten
Leichen- und Bestattungswesen:
- ich darf keine Leiche für tot erklären

- ich darf keine Leichenschau durchführen
dann kommen nur noch die Richtlinien für die Hygiene, die spar ich mir heut mal

