Eigentlich muss der Patient ja zustimmen, wenn invasiv behandelt wird. Gut, in Arzt und HP-Praxen ist es meist vorausgesetzt, in Notfällen und Krankenhausaufenthalt für Infusionen sowieso, aber eigentlich gilt es als Körperverletzung, wenn jemand "ausdrücklich" dagegen ist.
Ist dieses "Grundrecht" dann nicht mehr aktiv oder aufgehoben?