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Man muss man unterscheiden zwischen Fortbildung (unbegrenzt absetzbar) und Ausbildung (Sonderausgaben, absetzbar bis 6000 Euro). In Deinem Fall würde also die Ausbildung greifen.
Mein FA (BW) erkennt die Ausbildung steuerlich an und ich bin Angestellter in einem völlig fachfremden Bereich.
Fallen Kosten für die Berufsausbildung an, ist für die steuerliche Beurteilung grundsätzlich zwischen Ausbildungskosten und Fort- bzw. Weiterbildungskosten zu differenzieren. Ausbildungskosten gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung und können daher nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Demgegenüber können Fortbildungskosten als Werbungskosten angesetzt werden. Übernimmt der Arbeitgeber die Fortbildungskosten, kann er diese unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehen.
Eine Ausbildung bzw. Berufsausbildung liegt vor, wenn ein Beruf erlernt wird, den der Steuerpflichtige zukünftig ausüben will. Hierbei werden ihm Kenntnisse und Fertigkeiten für den zukünftigen Beruf vermittelt. Die Erlangung einer höheren Qualifikation ist keine Berufsausbildung. Vielmehr liegt in diesem Fall eine Fortbildung vor. Bei einer Fortbildung wurde bereits eine Berufsausbildung absolviert. Im Rahmen der Fortbildung werden Kenntnisse und Fertigkeiten erneuert, erweitert oder auf einen neuen Stand gebracht.
Joh. 15:19
If ye were of the world, the world would love his own; but because ye are not of the world, but I have chosen you out of the world,
therefore the world hateth you.