Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
HP-Erlaubnis und HPP-Erlaubnis für Blinde
#1
Hallo,

immer wieder wird die Frage nach der HP-Erlaubnismöglichkeit für blinde Anwärter und Anwärterinnen gefragt.
Dies wird auch zunehmend relevant, wenn Heilpraktikerschulen, wie die HP-Schule Isolde Richter, ihre Ausbildungsangebote künftig barrierefrei/inklusiv gestalten.
Deshalb hier ein kurzer Überblick über die Rechtslage hierzu:

Maßgeblich ist hierbei ein grundsätzliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.12 2012 mit folgenden Leitsätzen:

- Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Approbation (Heilpraktikererlaubnis) kann auch erlangen, wer blind ist.
- Der Antragsteller muss jedoch neben der grundsätzlichen Überprüfung seiner heilkundlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (siehe Leitlinien des Bundes zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern vom Dezember 2017) auch nachweisen, dass er die durch die Blindheit gezogenen Grenzen der Heilkundeausübung kennt und beachtet (z.B. keine Irisdiagnose).
- Hat er diese Überprüfung durch das Gesundheitsamt bestanden, hat der Anwärter einen Anspruch auf die unbeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker.
Das Tätigkeitsspektrum ist hierbei nicht sektoral, sondern individual-funktional eingeschränkt (so, wie jeder HP auch keine Therapien anwenden kann, die er nicht beherrscht).

Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für die sektorale HP-Zulassung, z.B. HPP.

Der HP-Zulassung vorangestellt ist die Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Diese besteht aber aus einem schriftlichen und einem mündlichen/praktischen Teil (siehe Leitlinien).

Hier schreiben das allgemeine Diskriminierungsverbot sowie die Behindertengleichstellungsgesetze (Bund und Länder) iin Verbindung mit der Gleichstellungsverordnung-Bund vor, dass u.a. bei Prüfungen/Überprüfungen zwar die inhaltlichen Anforderungen des Prüfstoffes erfüllt werden müssen, die formale Durchführung der Prüfung/Überprüfung aber so zu gestalten ist, dass die behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen sind.
Da die Arten der Behinderungen aber z.T. sehr individuell sind, müssen die Ausgleichsmaßnahmen auch individuell festgelegt werden. Dies geschieht tatsächlich auch hinsichtlich der Überprüfung durch das Gesundheitsamt, wie Anfragen bei Gesundheitsämtern ergaben. Wichtig ist hierbei schon im Zulassungsantrag neben dem allgemeinen Gesundheitszeugnis auch Art, Umfang und Behinderungsgrad bezeugen zu lassen und rechtzeitig vor der schriftlichen Überprüfung mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen.

Ganz liebe Grüße

Horst
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
HP-Erlaubnis und HPP-Erlaubnis für Blinde - von Horst - 20.11.2018, 10:41

Möglicherweise verwandte Themen…
  Erlaubnis freiverkäufliche pflanzliche Naturheilmittel ursulabau 2 1.846 03.02.2021, 12:02
Letzter Beitrag: ursulabau

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: