Und vom Ministerium würde ich gar nix erwarten, die haben andere Sorgen

Da es ein freier Beruf ist wird auch die IHK da nicht viel zu sage, sondern eher das Gewerbeamt.
Aber dafür gibt es ja die Berufsverbände, zB wie o.g. VFP u.a., die sollten das doch wissen
Oder der Verband psychologischer Berater VpsyB, noch eher, zumal er sich anders von den HPP abgrenzt als der VFP, dort würde ich mal nachfragen
Ich bin mir nicht sicher, inwieweit Begriffe wie Praxis, Kanzlei oder Institut amtlich bzw. juristisch belegt sind, aber in Deutschland richtet man sich gern nach dem Duden, nach dem man m.E. nach alle drei Begriffe nicht als Psychologischer Berater nutzen "kann/sollte"... was ja nicht heißen muss, dass man absolut "nicht darf" ;-)
herzlichst
Stephan
Betrachte stets die helle Seite der Dinge
Und wenn sie keine haben
Dann reibe die dunkle bis sie glänzt