was immer o. Ä. meinen kann

Im Grunde handelt es sich um ein Arbeitstätte in der praktiziert wird und das Wort praktizieren (oder auch behandeln) ist überlicherweise den Heilberufen zugeordnet. Da Juristen nur in sehr weitem Sinne heilen, würden die Ihre Arbeitsstätte auch eher Kanzlei als Praxis nennen
Insofern ist die Aussage nachvollziehbar, da der Begriff Praxis vermuten lässt, dass in irgend einer Weise therapiert werden könnte. Zwar halte ich den zusammengestzten Begriff Beratungspraxis für klar und nicht täuschend, allerdings macht er für mich aus sprachlichen Gründen keinen Sinn. Fragt sich nur wie man es dann benennen kann. Der Begriff Kanzlei ist ebenfalls belegt, Beratungsstelle auch, für ein Institut müssten weitere Bedungungen erfüllt werden... Vielleicht hat unser Lieblingsjurist Horst eine Idee ;-)
Eine Beraterpraxis wirst Du ja eh beim Gewerbeamt anmelden, die müssen dann entscheiden ob Du das Beraterpraxis nennen darfst und im Zweifel müssen sie das schriftlich begründen, also irgendeine Verordnung, Gesetz oder Urteil zitieren. Manche nennen sich ja so, aber ob sie es dürfen...
Es gibt einen Verband für HPP und PB, vielleicht können die Dir helfen:
VFP - Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Beratung e.V.
herzlichst
Stephan
Betrachte stets die helle Seite der Dinge
Und wenn sie keine haben
Dann reibe die dunkle bis sie glänzt