
Ich habe mir ein paar Gedanken zu der Frage gemacht. Eine Zwangsstörung, die gemäß der IDC10 als solche definiert wird, sollte einige Merkmale aufweisen:
Das Teppichfransenkämmen oben genannter Person müsste dann für diese als eine quälende Handlung empfunden werden, die einen Zweck hat (Spannungsabbau, Angstreduzierung) oder im Rahmen des "magischen Denkens" als Vorbeugung /Abwendung von möglichem Unheil ausgeübt würde. Das ist immer mit einem gewissen Leidensdruck verbunden, die Handlung wird als unsinnig erlebt, muss aber dennoch ausgeführt werden - der Leidensdruck wäre NOCH grösser, würde die Handlung NICHT ausgeübt.
Wenn jemand tatsächlich "nur" Fransen kämmt, ohne dafür einen stichhaltigen Grund zu haben und es wäre die einzige auffällige Handlung und obendrein auch noch ohne Leidensdruck würde man ihn tatsächlich nicht in die F42 stecken. Zumal er ja nicht in der Praxis auftauchen würde zur Behandlung


Ach übrigens... die Stereotypien beim frühkindlichen Autismus nach Kanner haben auch einen bestimmten Zweck... sie dienen entweder der eigenen Reizstimulation oder der Beruhigung - je nachdem, wofür das Kind sie einsetzt. Im Gegensatz zur Zwangsstörung werden sie aber dann vom Kind als angenehm und wohltuend erlebt. Deshalb können wir hier eher nicht von einer Zwangsstörung gemäß F42 sprechen.
Vielleicht regt das noch zu weiteren Gedanken an?!
Viele Grüße,
Regina
Wenn dir jemand Zitronen ins Glas kippt, mach LIMONADE draus!"
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