
Nehmen wir mal an, ein/e Kollege/Kollegin hat sich ausschließlich auf invasive Verfahren festgelegt (zum Beispiel Eigenblut usw...), hierzu gehört auch Akupunktur! Dann heißt das für mich, er kann während all' dieser Zeit, bis endlich ein Kurs irgendwo weit weg stattfindet, nicht mehr praktizieren! Nicht mal Blutabnehmen ist mehr möglich und sei es nur der kleine Pieks für's Dunkelfeld... Was sagt man dann seinen Patienten? Tut mir leid, wir müssen die laufende Behandlung leider abbrechen, kommen Sie im November 2018 wieder, oder wie? Schließlich habe ich ja auch einen Behanclungsvertrag abgeschlossen, Fürsorgepflicht für meine Patienten usw...
Die laufenden Praxiskosten wie Miete usw... übernimmt dann in der Zwischenzeit das Land Hessen.... !?
Ob das rechtlich wirklich wasserdicht ist, wage ich zu bezweifeln. Denn Landesrecht kann ja nicht einfach von heute auf morgen Bundesrecht brechen...
Haben die betreffenden Kollegen, dann eigentlich die Möglichkeit Schadensersatz vom Land Hessen zu verlangen?