das Theme der Berufsbezeichnung für sektoral tätige Heilpraktiker ist recht nervig, da die einzelnen Bundesländer eifersüchtig darüber wachen, dass ihnen niemand (weder der Bund, noch andere Bundesländer) in ihren grundgesetzlich zugewiesenen Zuständigkeitsbereich (hierzu gehört der ordnungsrechtliche Vollzug des ansonsten bundeseinheitlichen Heilpraktikerrechtes) für ihren Landesbereich "hereinredet". Die Vorgaben für die Berufsbezeichnung für sektoral zugelassene Heilpraktiker ist also Ländersache und daher z.T. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Diesen Eiertanz verdeutlicht auch die Präambel der neuen Bundes-Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien, wo es heißt:
"Ihre Grenze findet die Leitlinie dort, wo sie .......in Durchführungskompetenzen der Länder eingreift.
Dementsprechend werden Vorschläge zur Festlegung einer einheitlichen Berufsbezeichnung bei einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis .... nicht aufgegriffen."
Im Ergebnis hilft nur Manuelas Rat: "Ich denke, ich würde einfach das künftig für mich zuständige Gesundheitsamt kontaktieren, dann wäre ich auf der ganz sicheren Seite." Dies gilt dann auch für jeden Wechsel in ein anderes Bundesland.
GlG
Horst