Sondern an Arbeitssuchende um die Arbeitslosigkeit zu beenden.
Und diese müssen selbstverständlich auch sehr gut vorbereitet sein.
Buchhaltung, Businessplan, Marketingstrategien...ist (je nach Sachlage und Bearbeiter) vorzuweisen, meines Erachtens auch mit manifestem Recht.
Oftmals wird nochmals ein Gründerkurs auferlegt, bevor eine Zuschuss gewährt wird.
Wobei es wohl durchaus auch über die Harz4-Stelle machbar ist, aber dort besteht kein Anspruch mehr, sondern ist an eine Kann-Leistung gekoppelt.
Also einfach mal eben seinen Job kündigen und mal eben selbtändig machen geht nur mit eigenen Finanzen oder Krediten
