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Vom BDH bekam ich heute Morgen das Feedback, dass es ausreichend sei meinem Steuerberater die Leistungen, welche Umsatzsteuerpflichtig sind, gesondert kenntlich zu machen. Den Rest würde mein Steuerberater dann machen.
Die Leistungen würden bei mir in der Praxis durchgeführt, somit sollte das keine Probleme geben.
Die Frage bleibt jedoch: Ist ein "Check-Up" UmSt-Pflichtig? Sollte sich darauf eine Behandlung ergeben, dann würde ich sagen nein. Da es dem "Feststellen einer Krankheit" diente.
Bleibt der Check-Up jedoch o.B. was dann? Ist er dann UmSt-Frei, da es ja dazu diente eine Krankheit auszuschließen?