mit diesem Podologengesetz wird leider ein großes Tamtam gemacht.
Es schützt aber nur die Berufsbezeichnung des Podologen=med. Fußpfleger
Ich würde es nicht öffentlich anpreisen, die Leute rufen an und fragen
dann nach ob ich auch Hühneraugen, Pilznägel behandel, dann sage ich JA.
Ich habe bislang damit keine Probleme, jeder ist mit einer passenden Lösung
bei mir raus gegangen.
Du hast aber dann auch als Heilpraktikerin keine Kassenzulassung, sodass eben
Diabetiker bei dir bar zahlen müssen ohne das sie ein Rezept bei dir einreichen können.
Kassenzulassung haben eben nur die Podologen, deswegen machen sie diese teure
Ausbildung damit sie sich mit den Kassen dann rumärgern dürfen.
Ich habe drei Kunden, die nehmen eine Rechnung mit, da sie mit ihrer Krankenkasse eine
Absprache getroffen haben und diese dann die Rechnung bezahlen. Ich lasse mir diese
aber immer bar bezahlen, was sie dann mit der Kasse machen ist mir egal.
Simone
