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Haftungsfrage
#11
Hallo Mona, hallo miteinander,

Zurück aus meinem (wohlverdienten) Urlaub, versuche ich mal diese Fragestellung anzugehen:

Du kannst Dich entweder in den Heilpraxisbetrieb der die "Hospitation" anbietenden Heilpraktikerin eingliedern lassen. Dann bist Du von deren Haftpflichtversicherung abgedeckt, aber auch weisungsgebunden , sozialversicherungspflichtig und unterfällst dem Mindestlohn- und Urlaubsrecht - zumindest, wenn diese Hospitanz/Praktikumstätigkeit mehr als 3 Monate währt. (Diese Konstellation scheint mir aber nach Deiner Schilderung nicht gewünscht zu sein).

Die andere Lösung wäre eine selbständige Praxistätigkeit in den Praxisräumen der anbietenden Heilpraktikerin (temporäre Praxisgemeinschaft). In diesem Falle bist Du selbständig aber auch selbst voll verantwortlich für Deine Behandlertätigkeit. Für diese "Hospitanz" ist eine eigene Haftpflichtversicherung dringend angeraten + Anmeldung beim Finanzamt. Ausserdem solltest Du Dich vergewissern, dass die genutzten Praxisräume den Anforderungen genügen (z.B. Hygiene). Auch ist die klare Patienteninformation u.a. über die verantwortliche Behandlerin zu beachten, da Du Schreibst, dass die Heilpraktikerin anbietet, "ihre Patienten" selbständig zu behandeln.

Ob Du Deine (selbständige) Praxistätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden musst, hängt davon ab, in welchem Bundesland Du praktizieren willst (z.B.  Baden-Würtemberg: nein; Bayern: ja). - Hierzu mal beim Gesundheitsamt nachfragen - . Eine Praxisaufnahme ohne Anmeldung beim Gesundheitsamt ist jedoch nicht strafbar.

OK jetzt werd ich mal mein Urlaubsköfferchen weiter auspacken

GlG
Horst
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Haftungsfrage - von monauel - 08.05.2016, 09:15
RE: Haftungsfrage - von Volkerchen - 08.05.2016, 12:21
RE: Haftungsfrage - von stefaniemar - 08.05.2016, 15:26
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RE: Haftungsfrage - von monauel - 16.05.2016, 23:03

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