wenn wir Verdacht auf Toxoplasmose haben, müssen wir nicht melden, denn für uns besteht keine Meldepflicht.
Und Toxoplasmose darf der HP behandeln, nur eben nicht die angeborene Toxoplasmose.
Das RKI nennt § 7, weil dort die Erreger aufgelistet sind, bei denen für den Arzt Meldepflicht besteht. In diesen Fällen besteht für HPs Behandlungsverbot.
Also vermute ich, dass wenn die Erkrankung nicht durch den Arzt gemeldet wurde, kann der HP auch behandeln.
Besteht allerdings Verdacht auf angeborene Toxoplasmose, die erst nach vielen Jahren in Erscheinung tritt - dieser Fall dürfte eher sehr unwahrscheinlich sein - denke ich, sollte der HP aufgrund der Sorgfaltspflicht nicht behandeln.