bei der Ausarbeitung meiner aktuellen Jahressteuerabrechnung bin ich auf diese Frage gestoßen:
kann ich auch solche Kleidung geltend machen, die nicht weiß ist, die ich aber in der Praxis trage, also z.B. blaue rutschfeste Socken, T-Shirts, Hosen oder gar auch eine Jacke, die ich auf dem Weg zur Praxis und von dort wieder nach Hause, anhabe?
Der Grund meiner Frage ist der, dass ich meine gehört/gelesen zu haben, dass all dies in weiß sein müsste und als Praxiskleidung erkennbar, sprich: Kasak o.ä..
Herzlichsten Dank für die Auflösung des heutigen Rätsels ;-)
Und kommt alle gut ins Wochenende hinein - lieben Gruß, Cordula