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Anmeldung Berufsgenossenschaft Pflicht?
#8
Ich muss mich jetzt auch mit einklinken.
Auch ich habe gestern in der Berufsgenossenschaft angerufen. Ich habe im Januar mein Gewerbe angemeldet und bin derzeit in der Vorbereitungsphase einer (zuerst einmal mobilen) Praxis für Bachblütenberatung und wenn ich noch ein bisschen weiter bin Ernährungsberatung nach TCM sowie präventive Akupressur, Moxa und Gua Sha Fa.
In der Berufsgenossenschaft bekam ich die Aussage, dass ich keine Freiberuflerin bin, sondern das zumindest die Akupressur unter den zahlungspflichtigen Bereich bei der Berufsgenossenschaft fällt. Wie es mit der Bachblütenberatung aussieht, konnte mir der nette Herr leider nicht sagen, das stünde so nicht in seinem Tätigkeitskatalog aufgeführt. Laut ihm sind aber Tätigkeiten wie Ayurvedabehandlungen, Wellnessmassagen, etc ebenfalls beitragspflichtig.
Ich bin nun wirklich verwirrt, denn ich möchte weder eine Anmeldung verpassen und mir Ärger einheimsen (gerade jetzt, wo ich schon Kontakt zu dem "Verein" hatte, kann ich ja nicht mehr sagen, ich wusste von nichts) noch möchte ich für etwas zahlen, was ich womöglich gar nicht müsste.
Kann mir jemand von Euch bitte weiterhelfen?
Heart-liche Grüße
von Cathrin



www.gesunde-mitte-mueller.de



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Nachrichten in diesem Thema
RE: Anmeldung Berufsgenossenschaft Pflicht? - von Cathrin Müller-Braun - 15.03.2016, 10:12

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