heute ist mir ein angeblich neues Urteil über den Bildschirm geflimmert.
Da es sich auch um den Verkauf von Beratungsleistung (und das nicht günstig) handelt, bin ich etwas verunsichert.
Das Urteil erging vom LG Düsseldorf, dass die Einbindung über die Tools von Facebook (like Button) auf der Website nicht erlaubt sind. Das Urteil soll für mehr Datenschutz sorgen. Da bei dem Facebook like Button Personenbezogene Daten übertragen werden, ohne dass dies nochmals explizit abgefragt wird, wäre das ein Verstoß gegen den Datenschutz und ein Fall für eine Abmahnung.
Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass alle Betreiber von Websites ihren Like-Button entfernen müssten, um nicht Gefahr zu laufen abgemahnt zu werden.
Kennt sich jemand mit E-Recht aus, und ganz speziell in diesem Fall?
Liebe Grüße & einen schönen Sonntag,
Gesi

Gesi
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Glück ist ein Parfüm, das du nicht auf andere sprühen kannst,
ohne selbst ein paar Tropfen abzubekommen.
Ralph Waldo Emerson