da sehe ich gleich mehrere Probleme:
1. Deine HPP-Erlaubnis gilt nur für Deutschland.
2. Der HP muss zur Behandlung in seiner Praxis zugegen (persönlich anwesend) sein. Er darf sich z.B. nicht von einer anderen Person vertreten lassen, die er angelernt hat.
3. Es darf keine Fernbehandlung durchgeführt werden, das heißt, bevor der Patient behandelt wird, muss er in die Praxis kommen und untersucht worden sein.
Ich rate dir deshalb: erkundige dich, wie die Bestimmungen in Ägypten sind, also welche Voraussetzungen es dort gibt, damit jemand die Heilkunde ausüben darf.